Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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ausrufen
aus|ru|fen: 1. spontan, in einem ↑"Ausruf" (1) äußern: „Wie schön!“, rief sie begeistert aus. 2. a) [laut rufend] nennen, mitteilen, bekannt geben: die Stationen, eine Bekanntmachung, die Schlagzeilen einer Zeitung a.; Aus der Kuckucksuhr an der Wand schießt der Vogel und ruft die Stunde aus (Remarque, Obelisk 342); man hat sie auf dem Bahnsteig ausgerufen; b) öffentlich, offiziell verkünden, proklamieren: die Republik, einen Streik, den Notstand a.; jmdn. als Sieger a.; er wurde zum Kaiser ausgerufen; c) rufend zum Kauf anbieten, feilbieten: die Abendzeitung a.
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