Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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ausplündern
aus|plün|dern: a) jmdm. alles, was er besitzt od. bei sich trägt, mit Gewalt wegnehmen; jmdn. ausrauben: die Reisenden, die Karawanen wurden ausgeplündert; Wir sind überfallen worden. Ihr habt uns ausgeplündert, Menschen erschossen oder verschleppt (Kirst, 08/15, 605); b) (ein Gebiet, einen Raum o. Ä.) durch Plünderung ganz ausrauben: das Land, einen Laden a.; Mit denen wollte sie nachts ... die Schiffergärten und ihre Hühnerställe a. (Klepper, Kahn 32); sie (= die Besatzung) plündert ihr Einflussgebiet so aus, dass ... (Müthel, Baum 27); indem er (= der Diktator) die Völker ausplündert (ausbeutet; Langgässer, Siegel 318); Ü dass er seinen Vorrat an Worten, Begriffen und Vorstellungen sozusagen a. muss, um ... dem Unsagbaren Ausdruck zu verleihen (Thielicke, Ich glaube 211); doch dort, ... im Steuerwesen, herrschte ein System brutalen Ausplünderns (Thieß, Reich 303).
aus|plün|dern