Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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aus|le|gen : 1. a) zur Ansicht, Einsichtnahme o. Ä. hinlegen, ausbreiten: Waren [im Schaufenster] a.; eine Liste a.; b) (als Köder, Fangvorrichtung o. Ä.) an dafür ausgesuchten Stellen hinlegen: Köder, Rattengift, Schlingen, eine Aalreuse a.; c) (zur Entwicklung von Wachstum) in die Erde bringen; setzen: Saatgut, Kartoffeln a.; d) in die für die Funktion erforderliche Lage bringen: Leitungen, Kabel a.; die Ruder a. (in die für das Gleichgewicht des Bootes erforderliche Lage bringen). 2. a) an den dafür vorgesehenen Flächen ganz mit etw. bedecken, auskleiden: einen Raum mit Teppichboden, einen Schrank [mit Papier] a.; b) mit einer Einlegearbeit schmücken: eine Tischplatte mit Elfenbein a. 3. (eine Geldsumme) vorlegen, jmdm. vorübergehend zur Verfügung stellen: Geld [für jmdn.] a.; jmdm. eine bestimmte Summe a. 4. in bestimmter Weise deutend interpretieren: jmds. Worte falsch a.; etw. als Furcht a.; etw. zu jmds. Gunsten a.; dieser Grundsatz ist nicht radikal auszulegen (Noelle, Umfragen 168); ein Gesetz, eine Vorschrift, ein Gleichnis a. (inhaltlich erklären, erläutern); 5. (Technik) auf eine bestimmte Leistung o. Ä. hin anlegen, einrichten, konstruieren: der Motor ist für 180 km/h Höchstgeschwindigkeit ausgelegt. 6. (landsch. ugs.) sichtlich an Leibesumfang zunehmen: du hast ganz schön ausgelegt.
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