Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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ausklagen
aus|kla|gen: 1. (geh.) a) klagend vorbringen, äußern: sein Leid a.; Er ... „klagt aus, was sein empfindsames Gemüt verletzt ...“ (Chr. Wolf, Nachdenken 123); b) sein Leid klagen, sich klagend aussprechen: sie hatte das Bedürfnis sich auszuklagen; c) aufhören zu klagen : es dauerte lange, bis er ausgeklagt hatte. 2. (Rechtsspr.) a) durch gerichtliche Klage eintreiben, einklagen: die Miete, Schulden, eine Forderung a.; b) durch gerichtliche Klage zwingen, etw. aufzugeben, zu verlassen: sie wurden aus ihrer Wohnung ausgeklagt.
aus|kla|gen