Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
aushändigen
aus|hän|di|gen : (jmdm., der zu dem Empfang berechtigt ist) etw. übergeben, in die Hand geben: jmdm. Dokumente, Geld, seine Papiere a.; Jedem Interessenten muss ein Prospekt in dessen Heimatsprache ausgehändigt werden (SZ 17. 4. 99, V); Morgen früh werden ihre Entlassungspapiere ausgehändigt (Grass, Hundejahre 435); sie war ... in der leeren Wohnung, um die Schlüssel an den Hausverwalter auszuhändigen (Frisch, Homo 285).
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