Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
ausbürgern
aus|bür|gern [für frz. expatrier]: jmdm. [gegen seinen Willen] die Staatsangehörigkeit aberkennen, entziehen: Er war sich ... der „unzerreißbaren Bande“ wohl bewusst, die ihn mit dem Land verknüpften, das ihn ausgebürgert hatte (Reich-Ranicki, Th. Mann 91); sie wurde unter Honecker ausgebürgert; war New York ... das wichtigste Zentrum der ausgebürgerten deutschen „intelligentsia“ (K. Mann, Wendepunkt 339).
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