Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
ausbaden
aus|ba|den [1: früher musste im öffentlichen Bad der letzte Badegast das von mehreren Badenden benutzte Badewasser ausgießen u. das Bad säubern]: 1. (ugs.): die Folgen tragen für etw., was man selbst od. (häufiger) ein anderer verschuldet hat : er musste den Ärger des Präsidenten a. (Springer, Was 202); So haben wir auszubaden, was die anderen verschuldeten (Meckel, Suchbild 85); Fehlplanungen im Krankenhausbereich sollen jetzt Bürger und Ärzte a. (Rheinische Post 12. 5. 84, 12); auch er ließ seinen Staatssekretär die Sache a. (Dönhoff, Ära 57). ∙ 2. gänzlich baden: Und haben wir im Traubensaft die Gurgel ausgebadet (Schiller, Räuber IV, 5).
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