Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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aufrufen
auf|ru|fen: 1. jmdn. aus einer Menge heraus [beim Namen] rufen, um ihn zu etw. zu veranlassen: einen Schüler, einen Patienten, jmds. Namen, Nummer a.; ist unser Flug schon aufgerufen worden? (Flugw.; ist bekannt gegeben worden, dass wir uns ins Flugzeug begeben sollen?). 2. a) öffentlich zu einem bestimmten Handeln od. Verhalten auffordern: die Bevölkerung zu Spenden, zum Widerstand a.; Das Opernhaus ist aufgerufen, sein Problem auch ein wenig selber zu lösen (NZZ 19. 12. 86, 35); b) (geh.) etw. in jmdm. wachrufen: jmds. Rechtsempfinden, Hilfsbereitschaft a. 3. (Rechtsspr.) öffentlich auffordern, sich zu melden: einen Zeugen, Erben a. 4. (EDV) abrufen, in Gang setzen: ein Programm a. 5. (Bankw.) für ungültig erklären u. einziehen: Banknoten a.
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