Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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aufkündigen
auf|kün|di|gen: a) (eine [vertragliche] Verpflichtung) durch Kündigung für beendet, für aufgehoben erklären: das Miet-, das Arbeitsverhältnis a.; jmdm. den Dienst a.; Auch ein Kind war schon unterwegs, was den Hausbesitzer aber nicht hinderte, ihm das Zimmer aufzukündigen (Kühn, Zeit 229); Die Frage ist nicht diejenige, warum wir in der Regierung bleiben sollen, sondern, warum wir sie a. sollen (Saarbr. Zeitung 3. 12. 79, 10/12); b) (geh.) (eine Beziehung, o. Ä.) als beendet erklären: sie hat ihm die Freundschaft aufgekündigt; den Gehorsam a.; Der Kosovo-Konflikt ist zum Krieg eskaliert, weil Serben die friedliche Koexistenz mit Albanern aufgekündigt haben (FR 27. 3. 99, 20); Nachdem der Gewerkschaftsbund der SP die Partnerschaft aufgekündigt hatte, ... (Basler Zeitung 2. 10. 85, 10).
auf|kün|di|gen