Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
appellieren
ap|pel|lie|ren [1: mhd. appellieren < lat. appellare = (um Hilfe) ansprechen]: 1. (bildungsspr.) a) sich nachdrücklich mit einer Mahnung, einer Aufforderung an jmdn. wenden; jmdn. zu etwas aufrufen: an das Volk, an die Belegschaft a.; appellierte die Polizei ... an die Bevölkerung ... mitzufahnden (Prodöhl, Tod 66); b) mit Nachdruck etwas Bestimmtes in jmdm. ansprechen, es wachzurufen, herauszufordern suchen: an jmds. Ehrgefühl, Humor, Einsicht a.; an das Gewissen a.; Ich appelliere an ihre mütterlichen Gefühle (H. Gerlach, Demission 185). 2. (Rechtsspr. veraltet, noch schweiz.) Berufung einlegen: an ein höheres Gericht, gegen ein Urteil a.; Die Verteidigung hat gegen diese ... Strafen appelliert (NZZ 29. 4. 83, 1).
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