Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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anweisen
ạn|wei|sen: 1. zuweisen, zuteilen: man wies mir eine Arbeit an; jmdm. ein Quartier, ein Zimmer, einen Stuhl, einen Tisch im Restaurant a.; Der Kellner wies mir auf Englisch einen Platz an (Koeppen, Rußland 80). 2. beauftragen, jmdm. etw. befehlen: ich habe ihn angewiesen, die Sache sofort zu erledigen; sie ist angewiesen, uns sofort zu verständigen; Eine Frau, wohl sie seine, erschien, ... und er wies sie herrisch an, für das Frühstück zu sorgen (Heym, Schwarzenberg 154). 3. anleiten: den Lehrling [bei der Arbeit] a. 4. a) die Auszahlung veranlassen: das Gehalt, ein Honorar a.; b) als Postsendung o. Ä. überweisen: ich habe [ihm] den Betrag durch die Post angewiesen.
ạn|wei|sen