Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
antragen
ạn|tra|gen : 1. a) (geh.) anbieten: man trug ihr den Vorsitz an; er hat mir das Du angetragen; sie hat mir ihre Freundschaft angetragen; ich habe mich ihr als Begleiter angetragen; wie wenn ein Mann einer Frau Geld für ihre Liebe anträgt (Musil, Mann 327); der Brief ist abgeschickt ... Ich habe ihr die Ehe angetragen (Frisch, Montauk 146); ∙ b) beantragen, einen Antrag (auf etw.) stellen: eine Beschwerde, in welcher er ... auf gesetzmäßige Bestrafung ... und auf Ersatz des Schadens antrug (Kleist, Kohlhaas 17); So trag' ich darauf an, dass die Vollstreckung des Richterspruchs ihm übertragen werde (Schiller, Maria Stuart IV, 6). 2. (Jägerspr.) (auf Wild) einen Schuss abgeben: Aus freier Hand über das offene Visier trug er ihm weidgerecht die Kugel mitten ins Leben an (Jagd 5, 1987, 134).
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