Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
anschuldigen
ạn|schul|di|gen [zu ↑"schuldig"] (geh.): [öffentlich] bezichtigen, [vor Gericht] anklagen: jmdn. des Diebstahls/wegen eines Diebstahls a.; Sie sind angeschuldigt, den Mord begangen zu haben; Ü ... ist ungeklärt, woher die ... Darmentzündung rührt. Wahlweise werden Bakterien, Viren oder Pilze angeschuldigt (Spiegel 10, 1983, 232).
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