Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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anrufen
ạn|ru|fen: 1. durch Rufen jmdn. auf sich aufmerksam machen, jmds. Namen rufen: der Wachposten rief ihn an; Sie rufen euch an, sie rufen dreimal, dann schießen sie (Seghers, Transit 237); Franke ... wurde wach, als Rita ihn leise anrief (Loest, Pistole 149). 2. jmdn. bitten, vermittelnd, helfend o. ä. einzugreifen: eine Schiedsstelle, das Verfassungsgericht a.; Warum wird die UN nicht angerufen? (Dönhoff, Ära 79); jmdn. als Zeugen, um Hilfe a.; Ich rufe meine Mutter zum Zeugen an, dass ... (Andres, Liebesschaukel 157); da hatte er ... in höchster Not seinen Gott angerufen (Th. Mann, Joseph 219); Gott um Gnade a.; sie haben die Gerichte angerufen (sind vor Gericht gegangen). 3. mit jmdm. telefonisch Verbindung aufnehmen: einen Bekannten, die Auskunft, die Polizei a.; bei der Bank in München a.; ich habe überall angerufen, bei der Polizei, auf der Arbeitsstelle, im Club (Koeppen, Rußland 127); jeden Tag a.; ich ... rief irgendeine Nummer an (Koeppen, Rußland 178); er hat schon dreimal angerufen; du kannst mir heute Abend noch anrufen. ∙ 4. rufend verkünden, ↑"ausrufen" (2 a): der Nachtwächter rief die elfte Stunde an (Cl. Brentano, Kasperl 345); Wie weit ist's in der Nacht? - Eben itzt ruft der Nachtwächter zwei an (Schiller, Räuber V, 1).
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