Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
anprangern
ạn|pran|gern : öffentlich tadeln, verurteilen, brandmarken, als Missstand herausstellen, an die Öffentlichkeit bringen: die Korruption der Verwaltung a.; jmdn. als Betrüger a.; die Missstände, die niedrigen Gehälter wurden angeprangert; Grzimek ... darf weiter ... die Unterbringung von Legehennen in engsten Käfigen a. (BM 27./28. 5. 76, 32); das muss als Missbrauch der Amtsgewalt angeprangert werden.
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