Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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annullieren
an|nul|lie|ren [spätlat. annullare, zu lat. nullus, ↑"null"]: [amtlich] für ungültig, nichtig erklären: ein Gerichtsurteil, einen Vertrag, die Ehe a.; Hitler ... sprach über den Friedensvertrag von Versailles, der annulliert werden müsse (Hilsenrath, Nazi 49); Ü Hier wird ... viel gelobt, doch zwischendurch gibt es Sätze ..., die das soeben gespendete Lob unvermittelt annullieren (Reich-Ranicki, Th. Mann 66).
an|nul|lie|ren