Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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ạn|mel|den : 1. ankündigen: seinen Besuch telefonisch a.; sich beim Direktor a. lassen; Ü Wir mussten ... heiraten, weil sich unser Sohn anmeldete (Hörzu 21, 1977, 147); Nachwuchs, ein Baby hat sich angemeldet. 2. bei einer zuständigen Stelle (Behörde, Institution o. Ä.) eintragen lassen: seinen Wohnsitz, das Radio a.; ein Patent, etw. zum Patent a.; ein Gewerbe a.; Konkurs a.; sich polizeilich a. 3. die Teilnahme an etw., den Eintritt in etw., den Besuch bei jmdm. vormerken lassen: das Kind in der Schule, im Kindergarten a.; sich beim Arzt, zu einem Kurs a. 4. geltend machen, vorbringen: seine Bedenken, Forderungen, Wünsche a.; Zweifel wurden angemeldet an der Wirtschaftlichkeit des Atomstroms (NZZ 14. 3. 85, 25); Sofort nach dem Tode des Kaisers hatte die Kurie ihre alten Ansprüche angemeldet (Benrath, Konstanze 160); sie ... haben ... ein Recht auf Heimat angemeldet (Kant, Impressum 176).
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