Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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anklagen
ạn|kla|gen: 1. vor Gericht zur Verantwortung ziehen, beschuldigen; gegen jmdn. Klage wegen etw. erheben: jmdn. des Hochverrats, des Mordes an jmdm. a.; er wurde angeklagt und zum Tode verurteilt; das Gericht hat ihn wegen Hochverrats angeklagt. 2. wegen etw. beschuldigen, für etw. verantwortlich machen: er klagte sich als der eigentliche Schuldige/(seltener:) den eigentlichen Schuldigen an; der Film klagt die sozialen Missstände an; Das ist mir ganz einerlei, ob dieser oder jener mich der Selbstgefälligkeit anklagt (Th. Mann, Krull 18); ein anklagendes Buch.
ạn|kla|gen