Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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ạn|ge|ben : 1. a) nennen, mitteilen, Auskunft über etw. geben: Personalien, seine Adresse, einen Termin a.; etw. nicht mit Bestimmtheit a. (sagen) können; etw. als Grund a.; dies ward als Entschuldigung und Erklärung (als Vorwand, wie sie meinten) dafür angegeben (Maass, Gouffé 250); zur angegebenen Zeit kommen; b) bestimmen, festsetzen: den Takt, die Richtung a.; Obwohl wir ... schnell gehen, denn ich gebe das Tempo an (Hofmann, Fistelstimme 179); c) andeuten, markieren: die Umrisse des Gebäudes, die Lage einer Anhöhe [auf der Karte] a. 2. anzeigen, melden, denunzieren, bes. einer Lehrperson Mitteilung über unerlaubte Handlungen o. Ä. anderer machen: einen Diebstahl a.; er hat seinen Mitschüler beim Direktor angegeben; Es ist überliefert, dass viele Weiber damals ihre Männer angaben aus Eifersucht (Jacob, Kaffee 32). 3. (ugs.) sich mit etw. sehr wichtig tun, in großspuriger Weise damit prahlen, großtun: gib bloß nicht so an!; wer seiner selbst sicher wäre, gäbe wohl nicht so an (K. Mann, Wendepunkt 147); er hat mit seinen Eroberungen furchtbar vor seinen Freunden angegeben. 4. (bei Ballspielen) als Erste[r] anspielen.
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