Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
amtlich
ạmt|lich [mhd. ambetlich, ahd. ambahtlīh]: 1. a) behördlich; von einem Amt, einer Behörde ausgehend: -e Bekanntmachungen; das -e Kennzeichen (die Zulassungsnummer an Kraftfahrzeugen); eine Abschrift, Fotokopie a. beglaubigen lassen; Ü Der düstere Pessimismus, den das -e Bonn (die Regierung) zur Schau trägt (Augstein, Spiegelungen 35); Er wurde ganz a. und förmlich (Konsalik, Promenadendeck 259); das ist etwas Amtliches (kommt von einer Behörde); b) dienstlich, von Amts wegen: er ist in -em Auftrag hier; Früher hatte ich a. viel mit ihm zu tun (Hesse, Steppenwolf 220); c) von einer Behörde, einem [Regierungs]amt stammend u. daher zuverlässig, glaubwürdig; offiziös: das sind -e Äußerungen; Der Mann ist jetzt tot. Das steht a. fest (Seghers, Transit 24); Ü die Sache ist a. (ugs.; ganz sicher, wirklich wahr). 2. wichtig, ernst [aussehend]: er machte eine -e Miene.
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