Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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ak|kre|di|tie|ren [frz. accréditer, zu: crédit, 1"Kredit"]: 1. (bes. Dipl.) einen [diplomatischen] Vertreter beglaubigen, bevollmächtigen: einen Botschafter a.; Buttermann war akkreditierter Korrespondent in der Hauptstadt der DDR (Rolf Schneider, November 35); dass Dr. Djudko bei der Prager Anwaltskammer akkreditiert war (Bieler, Mädchenkrieg 82). 2. (Bankw.) jmdm. Kredit einräumen, ein ↑"Akkreditiv" (2) stellen: jmdn. für den Gesamtbetrag von 50 000 Mark a.
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