Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
ahnden
1ahn|den [mhd. anden, ahd. antōn, zu mhd. ande = Kränkung; Unwille, ahd. anto = das Eifern; Eifersucht; Ärger; Zorn, wahrsch. zu ↑"an" u. eigtl. = das, was einen ankommt] (geh.): (eine missliebige Verhaltensweise o. Ä.) bestrafen: ein Unrecht, Vergehen streng a.; etw. mit einer Geldbuße a.; Die Ordnungswidrigkeit wird ... durch Bußgeldbescheid geahndet (Straßenverkehrsrecht, OWiG 283); Für Taten, die nach dem Willen der Staatsführung aus politischen Gründen nicht geahndet worden sind, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Ende des Unrechtsregimes (Woche 4. 4. 97, 8).————————
2ahn|den (dichter. veraltet): 1"ahnen": ∙ Mir ahndet heut nichts Guts, Gevatter Licht (Kleist, Krug 3).
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