Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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ạb|wäh|len : 1. jmds. Wahl rückgängig machen: der Vorsitzende wurde von den Mitgliedern abgewählt; er wurde im ersten Wahlgang als Klassensprecher abgewählt. 2. (Schulw.) (ein Fach) nicht mehr belegen: sie hat Latein abgewählt; werden Chemie und Physik zugunsten von Biologie „eindeutig abgewählt“ (Spiegel 35, 1978, 62).
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