Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
aburteilen
ạb|ur|tei|len : 1. [in einer Gerichtsverhandlung] verurteilen: der Verbrecher wurde vom Schwurgericht abgeurteilt; eine Straftat a.; abgeurteilt wegen Führerbeleidigung (Grass, Hundejahre 433). 2. verdammen: als Laie kann man diese Sache nicht einfach a.; dass man über die Parallelaktion aburteile (ein Urteil fälle; Musil, Mann 483).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: aburteilen