Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
absprechen
ạb|spre|chen : 1. a) aufgrund eines [gerichtlichen] Urteils aberkennen: jmdm. die bürgerlichen Ehrenrechte a.; ∙ dass ich zur philosophischen Spekulation keineswegs berufen bin und dass ich mir dieses Feld völlig abgesprochen habe (Chamisso, Schlemihl 61); b) behaupten, dass jmdm. eine bestimmte Eigenschaft o. Ä. fehlt: er sprach ihm jede Sachkenntnis ab; jmdm. ein Recht zu etw. a. (streitig machen); Weininger versuchte ... dem Weib die Seele abzusprechen (Grass, Hundejahre 202); den guten Willen konnte ihm niemand a. (Kirst, 08/15, 221). 2. a) sich im Gespräch über eine Frage einigen u. einen gemeinsamen Beschluss fassen: ich hatte mich mit ihr abgesprochen; sie hatten sich abgesprochen (einen gemeinsamen Beschluss gefasst); b) besprechen u. festlegen, vereinbaren: eine Sache, neue Maßnahmen a.; sie haben ihre Aussagen offensichtlich miteinander abgesprochen; was er bei sich trug, war sorgsam abgesprochen (war vereinbart) mit den Herren (Loest, Pistole 127). 3. (veraltend) sich ablehnend über etw. äußern, etw. negativ beurteilen: faszinierte ihn doch geradezu ihre bombensichere Art, über die Dinge abzusprechen (A. Kolb, Schaukel, 123); Neigung zum Herabsetzen und Absprechen (Gehlen, Zeitalter 107). ∙ 4. a) ein [Gerichts]urteil sprechen: Dann sind noch zwei Richter daselbst ...; sprechen sie ab, so bleibt es gesprochen (Goethe, Reineke Fuchs 8, 328); b) tadeln: Seine Urteile waren richtig, ohne absprechend, treffend, ohne lieblos zu sein (Goethe, Lehrjahre IV, 16).
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