Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
abschälen
ạb|schä|len : 1. a) durch Schälen von etw. entfernen: die Rinde a.; b) sich in kleinen Stücken ablösen: die Haut schält sich ab. 2. durch Schälen von etw. frei machen: einen Baum[stamm] a.; ∙ Ü Knapp', schäl mich ab (befreie mich von meiner Rüstung; Hebbel, Agnes Bernauer I, 14); jetzt wär ich ja frei - abgeschält von allen Pflichten (Schiller, Kabale III, 6).
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