Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
abschwören
ạb|schwö|ren : 1. sich von jmdm., etw. (mit einem Schwur) lossagen; etw. aufgeben: seinem Glauben a.; Ü dem Alkohol a.; Nicht selten schwört man bei dieser Gelegenheit irgendwelchen kleinen und größeren Lastern ab (Zivildienst 10, 1986, 1); ∙ Ich habe meinen Glauben abgeschworen (Schiller, Maria Stuart II, 8). 2. (veraltend) ableugnen: eine Schuld a.; Der Magistrat hat dein Urteil kassiert. Alle Zeugen haben abgeschworen (Süskind, Parfum 309). ∙ 3. durch eine Eidesformel bekräftigen; ↑"schwören" (1 b); spricht euch von ... aller wohlverdienten Strafe los, welches Ihr mit untertänigem Dank erkennen und dagegen die Urfehde a. (den Schwur, Urfehde zu halten, ablegen) werdet (Goethe, Götz IV).
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