Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
abschreiben
ạb|schrei|ben : 1. a) (von etw., was schriftlich od. gedruckt vorliegt) eine Abschrift machen: [sich] eine Stelle aus einem Buch a.; Er schrieb meine Personalien aus meinem Pass ab (Koeppen, Rußland 79); b) etw. [was im Konzept vorliegt] ins Reine schreiben; noch einmal schreiben: das Ganze noch einmal sauber a.; c) (bes. in der Schule) [unerlaubt] von jmds. Vorlage schreibend übernehmen: von einem Mitschüler a.; diese Stelle hat er wörtlich aus dem Buch eines Kollegen abgeschrieben; Es schreiben die Chronisten die falsche Einschätzung ... voneinander ab, ohne sie näher zu prüfen (Stern, Mann 148); Beide benahmen sich wie Schuljungen, die um Haaresbreite vom Lehrer beim Abschreiben erwischt worden wären (Bastian, Brut 63). 2. (Wirtsch.) a) (einen Gegenstand des bewertbaren Anlagevermögens) wegen Abnutzung im bilanzmäßigen Wert herabsetzen: Maschinen a.; b) (einen Betrag) streichen, abziehen: ich habe den Betrag [von ihrer Rechnung] abgeschrieben. 3. brieflich absagen: ich muss dir leider a. 4. [sich] durch Schreiben abnutzen: einen Bleistift a.; der Bleistift schreibt sich schnell ab. 5. (ugs.) aufgeben, verloren geben; mit jmdm., etwas nicht mehr rechnen: den verlorenen Ring kannst du a.; Das Projekt war damals im Weißen Haus wohl schon abgeschrieben (W. Brandt, Begegnungen 76); eine, die es verdient hat, abgeschrieben und vergessen zu werden (Strauß, Niemand 35); er ist so krank, dass ihn schon alle abgeschrieben haben.
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