Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
abschläglich
ạb|schläg|lich [zu ↑"Abschlag" (3)] (veraltet): als Abschlagszahlung [gedacht]: -e Zahlungen; ∙ Abschläglich ist der Sold entrichtet (Goethe, Faust II, 6045).
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