Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
abschlägig
ạb|schlä|gig [zu ↑"abschlagen" (7)] (Amtsspr.): ablehnend, verweigernd: eine -e Antwort erteilen; er wurde a. beschieden (erhielt einen ablehnenden Bescheid); ihre Bitte ist a. beschieden (abgelehnt) worden; es wurde ihm mitgeteilt, dass sein Gnadengesuch a. beschieden sei (Tucholsky, Werke I, 348).
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