Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
abschieben
ạb|schie|ben : 1. a) von seinem bisherigen Standort [weg]schieben, schiebend entfernen: das Bett von der Wand a.; Ü die Verantwortung, die Schuld auf andere abzuschieben suchen; b) gerichtlich des Landes verweisen, ausweisen: Ein persischer Student war Zeuge einer fragwürdigen Polizeiaktion geworden und sollte abgeschoben werden (Ossowski, Liebe ist 194); jmdn. aus einem Land, über die Grenze, in sein Heimatland a.; c) (ugs.) jmdn., um ihn seines Einflusses zu berauben od. weil er als lästig empfunden wird, aus seiner Umgebung entfernen: einen Funktionär [in die Provinz] a.; Das bedeutet auf keinen Fall, dass Sie sich nicht mehr um die Mutter kümmern sollten oder sie ins Altersheim a. müssten (Frau im Spiegel 31, 1978, 60); Ü ... vor allem bei Älteren, Minderqualifizierten und gesundheitlich Eingeschränkten, die bislang häufig in die Frührente abgeschoben wurden (Woche 14. 2. 97, 13). 2. (salopp) weggehen : er schob vergnügt ab.
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