Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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abrufen
ạb|ru|fen: 1. a) veranlassen, sich von einem Ort, einer Stelle wegzubegeben: jmdn. aus einer Sitzung a. b) (selten) von einem Posten zurückrufen, abberufen: einen Funktionär [von seinem Posten] a.; Ü betrauert man den Tod des Gruberbauern ..., der im 56. Lebensjahre ins Jenseits abgerufen wurde (geh. verhüll.; Sonntagspost 3. 12. 67, 2). 2. a) (EDV) ↑"abfragen" (2 b): Informationen, Daten a.; Nebenan, in dem fensterlosen Raum, rief sein Kollege Ulli der Reihe nach die einzelnen Zusatzfragen des Programms ab (Simmel, Stoff 289); Ü was wir gespeichert haben, ist ein Wissen, das wir aufgrund von Lernprozessen selbst konstruiert haben und das wir in der Regel auch nicht einfach abrufen, sondern rekonstruieren (Lernmethoden 1997, 55); b) (Flugw.) zur Landung auffordern: eine Maschine a. 3. a) (Kaufmannsspr.) (vom Käufer) den Verkäufer anweisen, eine bereitgestellte Ware zu liefern: den Rest einer Ware a.; b) (Bankw.) Geld (von einem Konto) abheben, Geld [zurück]verlangen: eine bestimmte Summe vom Konto a.
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