Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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ạb|mel|den : 1. a) (bes. Milit.) den Weggang ordnungsgemäß melden: sich, die Kameraden bei seinem Kommandeur a.; b) die Aufgabe des Wohnsitzes bei der dafür zuständigen Stelle melden: hast du dich, deine Familie schon [bei der Polizei] abgemeldet?; c) das Ausscheiden bei der zuständigen Stelle melden: seinen Sohn von der Schule, sich bei seinem Verein a.; Ü Mit dieser Haltung eckt man wenig an, aber man meldet sich ... aus der ... Diskussion ab (man nimmt nicht mehr daran teil; CCI 12, 1985, 38); d) der zuständigen Stelle melden, dass etw. nicht mehr benutzt wird, nicht [mehr] in Betrieb ist: das Fernsehgerät, das Auto vor den Wintermonaten a. 2. (Sport Jargon) seinen Gegner nicht zur Entfaltung kommen lassen, ihn beherrschen: der Verteidiger hatte den englischen Linksaußen völlig abgemeldet. 3. *[bei jmdm.] abgemeldet sein (ugs.; nicht mehr [von jmdm.] beachtet werden, seine Gunst verloren haben): Wenn einer säuft, ist er bei mir abgemeldet (Kirst, 08/15, 484).
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