Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
abmeiern
ạb|mei|ern [zu ↑"Meier"] 1. (hist.) jmdm. den Meierhof, das Pachtgut, den Erbhof entziehen: man meierte die Pächter ab. 2. (ugs.) entlassen, abschieben, seines Amtes entheben: Ministerstühle werden feilgeboten ..., Amtsinhaber abgemeiert (Spiegel 22, 1988, 18); Gisela ging neuerdings mit Hanning; Kutti ... war abgemeiert (hatte ihre Gunst verloren; Kempowski, Uns 132).
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