Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
abmahnen
ạb|mah|nen : 1. (veraltend) jmdm. eindringlich von etw. abraten: er mahnte mich von dem Unternehmen ab. 2. (Rechtsspr.) zu vertrags- od. gesetzesgemäßem Verhalten auffordern, eindringlich [er]mahnen: die Firma ist vom Bundeskartellamt abgemahnt worden, Missbräuche ihrer Preisbindung abzustellen; viele ... sind mit Kündigungsdrohung abgemahnt (Spiegel 7, 1984, 41).
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