Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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ạb|ma|chen : 1. (ugs.) von etw. loslösen u. entfernen: den Rost a.; das Schild [von der Tür] a.; Ü das mach dir man ab, Vater! Schnaps kriegst du nie mehr (berlin.; das schlag dir aus dem Kopf!; Fallada, Jeder 327). 2. a) vereinbaren: einen neuen Termin, eine dreimonatige Kündigungsfrist a.; wir hatten abgemacht, dass jeder die Hälfte zahlen soll; es war zwischen ihnen noch nichts abgemacht worden; (bekräftigend, zustimmend in Bezug auf den Abschluss einer Vereinbarung:) abgemacht!; ∙ b) eine Vereinbarung treffen, einen Vertrag schließen: dass ich sogleich mit ihm abmachte und ihn in unsere Dienste nahm (C. F. Meyer, Amulett 9). 3. (in bestimmter Weise) klären, ins Reine bringen: etwas gütlich a.; alle Geschäfte im Restaurant a.; wir wollen die Sache unter uns a.; das musst du mit dir selbst a. (du musst selbst sehen, wie du damit fertig wirst); mein Fall war nicht im Sitzen abzumachen (ließ sich nicht ohne Mühe erledigen; Muschg, Gegenzauber 288). 4. (ugs.) ableisten, hinter sich bringen: seine Dienstzeit abgemacht haben; Ich mache ... einen längeren Knast ab (Oxmox 5, 1985, 153).
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