Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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ạb|leh|nen [4: eigtl. = die Lehne (= Stütze) von etw. wegnehmen]: 1. (Angebotenes) nicht annehmen: jmds. Einladung a.; ein Geschenk a.; er hat die Wahl abgelehnt; er hätte aus Höflichkeit nicht a. dürfen (Loest, Pistole 251). 2. einer Forderung o. Ä. nicht stattgeben: einen Antrag a.; die Zahlung von tausend Mark a. 3. nicht gelten lassen, nicht gutheißen; missbilligen: ein Regime a.; die moderne Malerei a.; er lehnt seinen Schwiegersohn ab; Er lehne jede Gewalt ab, er billige sie nicht (Gregor-Dellin, Traumbuch 95). 4. als nicht in Betracht kommend zurückweisen: ich muss jede Verantwortung a.; jmdn. als Zeugen a.; Patienten, die aus Glaubensgründen Blutübertragungen ablehnen (Hackethal, Schneide 202). 5. sich weigern, etw. zu tun; verweigern: die Ausführung eines Befehls, die Behandlung eines Patienten a.; er lehnte es ab, einen mitzutrinken; sich ablehnend verhalten; ablehnend antworten. ∙ 6. abwehren, fern halten: ein Mittel ..., wodurch so manches Leiden gestillt, so manche Gefahr abgelehnt werden könnte (Goethe, Dichtung u. Wahrheit 8).
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