Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
ablegen
ạb|le|gen [3: urspr. = (das Geld für) eine geschuldete Summe hinlegen (= bezahlen)]: 1. a) (ein Kleidungsstück o. Ä.) ausziehen, abnehmen: Mantel und Hut a.; willst du nicht a.?; b) (bes. Kleidung) nicht mehr tragen: die Trauerkleidung a.; sie legte den Verlobungsring ab; abgelegte Sachen; Ü mein Vater hat den Adel abgelegt (Wiechert, Jeromin-Kinder 124); seinen Namen a.; seine Untugenden a. (sie sich abgewöhnen); sie hatte ihre Scheu abgelegt (sich davon frei gemacht); er hatte den Zyniker abgelegt (Musil, Mann 439); c) (landsch. derb) gebären: Jetzt hat meine Olle auch noch 'n Kind abgelegt (Marchwitza, Kumiaks 238). 2. a) an einen Ort legen: den Hörer a.; legte sie den Kugelschreiber auf der Klapplehne ab (Jägersberg, Leute 11); den Schriftwechsel a. (Bürow.; zur Aufbewahrung in einen Ordner o. Ä. legen); Nach dem Abruf löscht der Empfänger die Daten, er kann sie ... auch in einen anderen Speicher a. (EDV; speichern; Rhein-Zeitung 21. 12. 84, 25); den Satz a. (Druckw. früher; die einzelnen Buchstaben wieder in den Setzkasten legen); Herzass a. (Kartenspiel; beiseite legen, weil die Karte nicht mehr benötigt wird); b) (bes. Jägerspr.) (einen Hund) sich niederlegen u. warten lassen. 3. vollziehen, leisten, machen: ein Examen a. (machen); einen Eid a. (schwören); die Beichte a. (geh.; beichten); für jmdn. od. etw. Zeugnis a. (für jmdn. zeugen, etw. bezeugen); ein Geständnis a. (gestehen); ein Bekenntnis [über etwas] a. ([etw.] bekennen); ein Gelübde a. (geloben); Rechenschaft [über etwas] a. (geben); einen Beweis [für etwas] a. ([etw.] beweisen). 4. (veraltet, noch landsch.) es auf etw. anlegen, absehen: worauf hast du es denn abgelegt? 5. (Seemannsspr.) vom Kai o. Ä. wegfahren: das Schiff hatte in der Nacht abgelegt; Als ... das Boot von der Bunkerpier ablegte (Ott, Haie 353).
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