Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
abhängig
ạb|hän|gig : 1. a) durch etw. bedingt, bestimmt; von etw. entscheidend beeinflusst: das ist von den Umständen a.; er ist vom Alkohol, von Drogen a.; weil sie davon überzeugt ist, dass Hasch a. macht (ran 3, 1980, 22); etw. von einer Bedingung a. machen (für etw. eine bestimmte Bedingung stellen); b) auf jmdn. od. etw. angewiesen, an jmdn. od. etw. gebunden: von den Eltern [finanziell] a. sein; Er ... geriet ... in die Gewalt seiner ... Frau und wurde ... in allem fast unbedingt von ihr a. (Hauptmann, Thiel 7); von einem Land wirtschaftlich a. sein; eine von den Launen ihres Herrn -e Masse von Sklaven (Thieß, Reich 511). 2. unselbstständig: in -er Stellung sein; a. Beschäftigte, Erwerbstätige (Amtsspr.; Personen, die nicht selbstständig, sondern als Angestellte, Beamte, Arbeiter od. Auszubildende arbeiten); Sprachw.: -er (untergeordneter) Satz (Neben-, Gliedsatz), -e (indirekte) Rede, -er (obliquer) Fall. 3. (veraltet) abfallend, geneigt: ließen die Tiere hinschreiten auf einem Grunde, der linkerseits a. war und moosig (Th. Mann, Joseph 588).
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