Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
aberkennen
ạb|er|ken|nen : (jmdm. etw.) [durch einen (Gerichts)beschluss] absprechen: jmdm. die bürgerlichen Ehrenrechte a.; Molik ..., dem die SED wegen unverhohlener Systemkritik ... die Promotion a. ließ (Spiegel 43, 1977, 65); Als den Hausherren im Spiel gegen Kalkutta ein Tor wegen Abseits aberkannt wurde (Kurier 22. 11. 83, 28).
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