Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
ab
ạb [mhd. ab(e), ahd. ab(a), verw. mit griech. apó = von, ab]: I. 1. (räumlich) a) (bes. Kaufmannsspr., Verkehrsw.) von ... an, von ... weg: [frei] ab Werk; ab [unserem] Lager; wir fliegen ab allen deutschen Flughäfen; ∙ b) "von" (I 1): so will ich euch eine heilige Muschel mitbringen ab dem Meeresstrand von Askalon (Hebel, Schatzkästlein 16). 2. (zeitlich) von ... an: ab dem 35. Lebensjahr; Jugendliche ab 18 Jahren/(auch:) Jahre; ab kommendem/(auch:) kommenden Montag; ab Mai; ab 1970; ab heute [Nacht]; Ab da (ugs.; von diesem Zeitpunkt an) hat sie angefangen zu trinken (Brot und Salz 346). 3. bei einer Reihenfolge, Rangfolge o. Ä.; von ... an: die Dienstgrade ab Unteroffizier; ab nächster/(auch:) nächste Ausgabe; Ab dem Viertelfinale wird verdient (SZ 22. 10. 85, 42). II. 1. weg, fort; entfernt: gleich hinter der Kreuzung links ab; nicht sehr weit ab vom Weg liegen; die Hütte soll weit von jeder menschlichen Behausung ab sein; zwei Kilometer ab [von dieser Stelle]; (Verkehrsw.:) Darmstadt ab 7:30; Bayrischer Bahnhof ab, ab Bayrischer Bahnhof; (oft in Aufforderungen:) los, ab ins Bett!; ab in die Unterkünfte (Grass, Hundejahre 373); (als Bühnenanweisung:) ab (geht ab, soll abgehen); *ab trimo/trümo (landsch.; weg, ab; verschwinde! H. u.): Statt „verschwinde“ sagen raue Gemüter oft „ab trümo!“ (Hörzu 11, 1975, 115). 2. a) herunter, hinunter, nieder (gewöhnlich in militär. Kommandos): Gewehr ab!, Helm ab zum Gebet!; ab! (Gewichtheben: Kommando, mit dem der Kampfrichter den Athleten auffordert, das Gewicht abzulegen); Ü ich weiß nicht, warum ich so ab (ugs.; müde, erschöpft) bin; b) losgelöst, abgetrennt, abgegangen: der Knopf wird bald ab sein; die Farbe ist fast ganz ab. 3. *ab und zu (1. gelegentlich; von Zeit zu Zeit: ab und zu besucht er uns. 2. veraltend; [in Bezug auf eine Bewegung] weg u. wieder herbei; aus u. ein: die Bedienung ging ab und zu; Der Adjutant ging ab und zu und nahm denjenigen, der zunächst an der Reihe war, beiseite [Th. Mann, Hoheit 117]); ab und an (bes. nordd.; gelegentlich; von Zeit zu Zeit): er kommt ab und an, um nach dem Rechten zu sehen; Ab und an übernahm ich das Ruder (Leip, Klabauterflagge 15).
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