Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Ausnahmezustand
Aus|nah|me|zu|stand, der: a) vgl. ↑"Ausnahmesituation"; b) (Staatsrecht) in Ausnahmesituationen, wie sie z. B. durch Krieg, Aufruhr, eine Naturkatastrophe hervorgerufen werden können, geltender Rechtszustand, in dem bestimmte Staatsorgane (z. B. Regierung, Polizei, Militär) besondere Vollmachten erhalten, um normale Verhältnisse wieder herzustellen: während des -s kann die Verfassung außer Kraft gesetzt werden; In Sachsen wurde für die gesamte staatliche Polizei der A. verhängt (Loest, Pistole 47).
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