Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Ausnahmegericht
Aus|nah|me|ge|richt, das (Rechtsspr.): in Abweichung von der gesetzlichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte mit der Erledigung bestimmter Fälle betrautes Gremium (z. B. Standgericht).
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