Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Ausgründung
Aus|grün|dung, die; -, -en: 1. das Ausgründen: Geplant sei, eine Beschäftigungsgesellschaft zu gründen, neue Geschäftsfelder zu erschließen ... Für die erste A. habe der Aufsichtsrat bereits »grünes Licht« signalisiert (SZ 23. 3. 99, 3). 2. ausgegründetes Unternehmen.
Aus|grün|dung, die; -, -en: 1. das Ausgründen: Geplant sei, eine Beschäftigungsgesellschaft zu gründen, neue Geschäftsfelder zu erschließen ... Für die erste A. habe der Aufsichtsrat bereits »grünes Licht« signalisiert (SZ 23. 3. 99, 3). 2. ausgegründetes Unternehmen.