Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Ausfertigung
Aus|fer|ti|gung, die; -, -en: a) das Ausfertigen: kommt es ... zur A. eines Ehe- und Erbvertrages (Benrath, Konstanze 18); b) ausgefertigtes Schriftstück o. Ä.: müssen wir erst einen Lebenslauf in vier -en (in vier Exemplaren, vierfach ausgefertigt) einreichen? (Remarque, Obelisk 119); c) (Rechtsspr.) als Ersatz der Urschrift in gesetzlich vorgeschriebener Form gefertigte Abschrift eines amtlichen Schriftstücks (z. B. Urteil, notarielle Urkunde): die A. hat die Kraft des Originals; d) durch Unterschrift vorgenommene Beurkundung eines Gesetzestextes vor dessen Verkündung: Die A. des Gesetzes obliegt meist dem Staatsoberhaupt, das aber in Demokratien nur selten ein eigenes sachliches Entscheidungsrecht hat (Fraenkel, Staat 116).
Aus|fer|ti|gung, die; -, -en: a) das Ausfertigen: kommt es ... zur A. eines Ehe- und Erbvertrages (Benrath, Konstanze 18); b) ausgefertigtes Schriftstück o. Ä.: müssen wir erst einen Lebenslauf in vier -en (in vier Exemplaren, vierfach ausgefertigt) einreichen? (Remarque, Obelisk 119); c) (Rechtsspr.) als Ersatz der Urschrift in gesetzlich vorgeschriebener Form gefertigte Abschrift eines amtlichen Schriftstücks (z. B. Urteil, notarielle Urkunde): die A. hat die Kraft des Originals; d) durch Unterschrift vorgenommene Beurkundung eines Gesetzestextes vor dessen Verkündung: Die A. des Gesetzes obliegt meist dem Staatsoberhaupt, das aber in Demokratien nur selten ein eigenes sachliches Entscheidungsrecht hat (Fraenkel, Staat 116).