Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Ausfallbürgschaft
Aus|fall|bürg|schaft, die (Rechtsspr.): Form der Bürgschaft, bei der der Bürge erst eintreten muss, wenn der Gläubiger eine völlig od. teilweise erfolglose Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner nachweisen kann.
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