Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Auseinandersetzung
Aus|ei|nạn|der|set|zung, die: 1. eingehende Beschäftigung mit etw.: die politische und ideologische A. mit dem Nazismus (Leonhard, Revolution 165). 2. a) Diskussion, Debatte, [Streit]gespräch: scharfe, erbitterte -en; Die Plenardebatten dienen der politischen A. über das Regierungsprogramm (Fraenkel, Staat 92); b) [mit Worten ausgetragener] heftiger Streit, Kontroverse: erregte, heftige -en zwischen Eheleuten; es war schon zu heftigen und sogar tätlichen -en gekommen (Mostar, Unschuldig 55); Befürchtungen, dass es bei Gegendemonstrationen zu gewalttätigen -en kommt (MM 11. 1. 90, 6); c) (zwischen Völkern) mit militärischen Mitteln ausgetragener Streit, Kampfhandlung: eine militärische A.; die Beziehungen zwischen den Völkern wurden seit der letzten kriegerischen A. zusehends milder und vertrauensvoller (Musil, Mann 1301); Ü (Sport:) Gleich in der ersten A. (im ersten Wettkampf) des Abends hatte mit dem 20-jährigen Bantamgewichtler ... (NNN 23. 9. 87, 2). 3. (Rechtsspr.) auf dem Rechtswege vorgenommene Aufteilung von gemeinschaftlichem Besitz: die Erben beantragten die A.; eine gerichtliche A. herbeiführen.
Aus|ei|nạn|der|set|zung, die: 1. eingehende Beschäftigung mit etw.: die politische und ideologische A. mit dem Nazismus (Leonhard, Revolution 165). 2. a) Diskussion, Debatte, [Streit]gespräch: scharfe, erbitterte -en; Die Plenardebatten dienen der politischen A. über das Regierungsprogramm (Fraenkel, Staat 92); b) [mit Worten ausgetragener] heftiger Streit, Kontroverse: erregte, heftige -en zwischen Eheleuten; es war schon zu heftigen und sogar tätlichen -en gekommen (Mostar, Unschuldig 55); Befürchtungen, dass es bei Gegendemonstrationen zu gewalttätigen -en kommt (MM 11. 1. 90, 6); c) (zwischen Völkern) mit militärischen Mitteln ausgetragener Streit, Kampfhandlung: eine militärische A.; die Beziehungen zwischen den Völkern wurden seit der letzten kriegerischen A. zusehends milder und vertrauensvoller (Musil, Mann 1301); Ü (Sport:) Gleich in der ersten A. (im ersten Wettkampf) des Abends hatte mit dem 20-jährigen Bantamgewichtler ... (NNN 23. 9. 87, 2). 3. (Rechtsspr.) auf dem Rechtswege vorgenommene Aufteilung von gemeinschaftlichem Besitz: die Erben beantragten die A.; eine gerichtliche A. herbeiführen.