Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Auflassung
Auf|las|sung, die; -, -en : 1. a) (landsch., bes. südd., österr.) Schließung, Aufgabe: Für Österreichs Wirtschaft bringt das Nachteile, die über die A. von 400 Arbeitsplätzen hinausgehen (profil 17, 1979, 42); b) (Bergbau) Stilllegung. 2. (Rechtsspr.) Übereignung eines Grundstücks beim Grundbuchamt od. vor einem Notar in Anwesenheit von Veräußerer u. Erwerber. 3. *die A. geben (landsch. scherzh.; als Gastgeber eine Festlichkeit eröffnen): der Jubilar hob sein Glas und gab die A.; Die Suppenlöffel klirrten im Teller, der Hauptgang wurde erst angerührt, wenn der Obermeister die A. gab (H. Weber, Einzug 123).
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