Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Aufgebot
Auf|ge|bot, das; -[e]s, -e [für mhd. ūfbōt, zu ↑"aufbieten"]: 1. eine (zur Erledigung einer Aufgabe) aufgebotene Anzahl: ein starkes A. von Polizeikräften; mit einem gewaltigen A. an Hubschraubern und Sanitätswagen; (Sport:) Martin Schmitt und Co. haben Wort gehalten. Und das erste WM-Gold im Mannschafts-Skispringen für ein deutsches A. erkämpft (Tagesspiegel 24. 2. 99, 24); Schäfer nahm aber unterdessen das Training wieder auf, im nächsten Spiel gegen Düsseldorf gehört er wieder zum A. (Kicker 6, 1982, 36). 2. (früher): öffentliche Bekanntmachung der beabsichtigten Eheschließung eines Paares [durch Aushang im Standesamt]: das standesamtliche A. bestellen. 3. (Rechtsspr.) öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen, Rechten: auf das A. der Erbberechtigten hin meldeten sich mehrere im Ausland lebende Personen. 4. (veraltend) Aufbietung: auch das A. seiner ganzen Verstandeskraft half ihm nicht; mit dem A., unter dem A. (unter Aufbietung) ihrer letzten Kräfte. 5. (Milit.) a) (früher) Aufruf zum Waffendienst; Heranziehung zum Kriegsdienst: das A. von Landwehren in den Befreiungskriegen; Ü ihr seid das letzte A. (die letzte Reserve; Kirst, 08/15, 809); b) (schweiz.) Befehl, zur Erfüllung der allgemeinen Dienstpflicht einzurücken.
Auf|ge|bot, das; -[e]s, -e [für mhd. ūfbōt, zu ↑"aufbieten"]: 1.