Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Armutszeugnis
Ạr|muts|zeug|nis, das [für lat. testimonium paupertatis] (Rechtsspr. früher): behördliche Beglaubigung des Anspruchs auf Armenrecht: *ein A. für jmdn., etw. sein (der Nachweis für jmds. Unvermögen, Unfähigkeit sein): Es wäre ja ein A., wenn wir das nicht hinkriegten (Kempowski, Tadellöser 204); jmdm., sich, einer Sache mit etw. ein A. ausstellen (jmdn., sich, etw. als unfähig in Bezug auf etw. hinstellen; sein Unvermögen offenbaren).
Ạr|muts|zeug|nis, das [für lat. testimonium paupertatis] (Rechtsspr. früher): behördliche Beglaubigung des Anspruchs auf Armenrecht: *ein A. für jmdn., etw. sein (der Nachweis für jmds. Unvermögen, Unfähigkeit sein): Es wäre ja ein A., wenn wir das nicht hinkriegten (Kempowski, Tadellöser 204); jmdm., sich, einer Sache mit etw. ein A. ausstellen (jmdn., sich, etw. als unfähig in Bezug auf etw. hinstellen; sein Unvermögen offenbaren).